Projektportrait: Wohnintegration à la Vorarlberg
Methode
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die gesetzlichen Grundlagen in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt den neuen Herausforderungen angepasst und durch entsprechende administrative Vorsorgen (z.B. einheitliches Vergabesystem für geförderten Wohnraum, Siedlungsarbeit) adjustiert. Die Koordination dieser Maßnahmen erfolgt (typisch für Vorarlberg) in ausgelagerten Einheiten. Das ist einmal das Beratungsgremium ARGE Wohnen, zuständig für fachlichen Austausch, systematische Bedarfserhebung, Planung und Innovation. Das ist zum zweiten der Fachbereich Wohnen, der vom privaten Träger von Sozialeinrichtungen IfS (Institut für Sozialdienste) geführt wird und dessen zentrale Funktion in der Koordination der sozial- und wohnrelevanten Vorsorgen und Angebote liegt.
Details
Landesweites Beratungsgremium ARGE WOHNEN, verbindliche Teilnahme der Leiter*innen von Sozialabteilung und Wohnbauförderung, regionale Träger der Wohnungslosenhilfe in Feldkirch, Dornbirn und Bregenz sowie Fachbereich Wohnen des Instituts für Sozialdienste (IfS). ARGE Wohnen hat die Aufgaben, ein Forum für den fachlichen Austausch zu gewährleisten, systematische Bedarfserhebung auszuführen sowie bedarfsangemessene Lösungen zu erarbeiten und die zuständigen Abteilungen des Landes bei der Umsetzung dieser Vorschläge zu unterstützen.
Der Fachbereich Wohnen / IfS (https://www.vorarlberg.at/pdf/siedlungsarbeitifs_h_lore.pdf) hat 3 Aufgaben: a) Landesweite Kompetenzstelle Siedlungsarbeit: Hauptaufgabe ist es, als „one-stop-shop“ für alle Themen in der Siedlungsarbeit bestehende Strukturen bestmöglich einzubinden und laufend in ihrer Kompetenz zu stärken; b) Koordination der Delogierungsprävention - in Kooperation mit den dezentralen Sozialberatungsstellen des IfS sowie den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe (Feldkirch, Dornbirn, Bregenz); c) Soziales Netzwerk Wohnen: Kontingent an Wohnungen aus gefördertem Neubau für Bekämpfung von Wohnungsnot.
Nachahmenswert ist:
1)Verpflichtung der Wohnbauträger zu Einbegleitung (Kosten werden als Teil der Errichtungskosten anerkannt und können im Rahmen der Wohnbauförderung abgerechnet werden)
2)Landesweit einheitliche Vergabekriterien (keine Wartefristen, Antrag gilt ab dem Tag der Einbringung, Vergabe von Reihungspunkten nach sozialen Gesichtspunkten)
3) Mit der Zusicherung von Wohnbauförderungsmitteln gilt eine Vereinbarung mit Gemeinde und Bauträger, wonach einzelne Wohnungen zur Deckung von besonderem Wohnbedarf reserviert werden (Kontingent „Soziales Netzwerk Wohnen“)
4) Die Vergabe von Wohnungen des „Sozialen Netzwerks Wohnen“ werden vom Fachbereich Wohnen des IfS koordiniert und – bei Bedarf – von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe laufend begleitet und betreut
Nach der Neubauförderungsrichtlinie 2015 für den öffentlichen Wohnbau werden integrative Miet- und Mietkaufwohnungen sowie betreute Wohnungen von der Standortgemeinde an förderbare Haushalte vergeben. Diese Richtlinie gilt landesweit und regelt die Bedarfsermittlung, die Bewerbung und die Dringlichkeitsreihung samt Ausnahmen zum Zwecke einer sozialen Mischung. Der Vergabeprozess selbst ist interne Organisation jeder Gemeinde.
Betreutes Wohnen: Den grundsätzlichen Strategien folgend, werden für die Zielgruppen des betreuten Wohnens* Wohnungen im Rahmen des integrativen gemeinnützigen Wohnprogramms geschaffen. Diese barrierefreien Wohnungen, welche durch die Wohnbauförderung (Förderungskredit und Annuitätenzuschüsse zur Absenkung der Mieten) für die Betroffenen leistbar sind, stellen eine Integration in ein normales Wohnumfeld sicher.
Die Wohnungsvergabe über die Gemeinden sichert eine Beurteilung des Wohnbedarfs und eine Prüfung der Vergabevoraussetzungen sowie die Gewährleistung, dass die Mindeststandards in der Betreuung eingehalten werden. Wenn die ambulante Betreuung über die Sozialabteilung abgerechnet wird, ist diese für die Prüfung der Einhaltung von Mindeststandards zuständig. Nur in absolut begründeten Ausnahmefällen sollen für Sozialinstitutionen noch eigene Wohnungen oder Einzelprojekte für Senior*innen, angegliedert an ein Pflegeheim, geschaffen und gefördert werden. Für jedes Projekt ist eine befürwortende Stellungnahme der Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration (IVa) hinsichtlich Bedarf und Konzept erforderlich.
*Zielgruppen des betreuten Wohnens: Neben älteren Menschen, die mengenmäßig die größte Zielgruppe darstellen, umfasst das betreute Wohnen in Vorarlberg auch Menschen mit psychisch/mentaler Beeinträchtigung, Menschen mit Suchtgefahr und auch Menschen in prekären Wohnsituationen (Soziales Netzwerk Wohnen), welche alle im Sinne der EU-Behindertenrechts-konvention 2006 bzw. anderen Rechtsnormen und aus fachlicher Sicht möglichst normal in unsere Gesellschaft und damit auch in unser Wohnumfeld integriert werden sollen und einen entsprechenden Wohnbedarf haben.
Kontakt
Ansprechpartner*innen Vorarlberg:
Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung (IIId), Bregenz, wohnen(at)vorarlberg.at, Gernot Fontain (05574 511 23434) oder Mag. Karl Ladenhauf (05574 511 23420)
Zur Unterstützung der Gemeinden, der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen und der Bewohnerinnen und Bewohner von integrativen Siedlungen hat das Kuratorium des Landeswohnbaufonds das Institut für Sozialdienste Vorarlberg GmbH, IfS, mit der Einrichtung einer Kompetenzstelle für Siedlungsarbeit beauftragt: Institut für Sozialdienste IfS - Fachbereich Wohnen, Interpark Focus 1, 6832 Röthis, Heidi Lorenzi: 051755 4431, heidi.lorenzi(at)ifs.at
Aus der ambulanten Wohnbetreuung des Projekts Soziales Netzwerk Wohnen ist vielfach eine gute Zusammenarbeit zwischen ambulant betreuenden Stellen, den Gemeinden und den gemeinnützigen Bauvereinigungen entstanden, sodass empfohlen wird, auch außerhalb des SNW-Projekts auf dieses Angebot zurückzugreifen.
Kontaktadressen:
Bezirke Bludenz und Feldkirch: Caritas – Beratung Existenz & Wohnen, Feldkirch, 05522/200 1700
Bezirk Dornbirn: Kaplan Bonetti – Beratungsstelle, Dornbirn, 05572/205226
Bezirk Bregenz: Dowas – Beratungsstelle, Bregenz, 05574/9090220