Projektportrait: Wohnbauförderung NEU
Methode
Rund um die neue Wohnbauförderung wurden von der Landesregierung im Wesentlichen vier Themenkomplexe geklärt: a) die langfristige Finanzierbarkeit und das Erreichen der Fallzahlen im Eigentumsbereich, b) ein ambitioniertes Mietensenkungsprogramm, um die enorm steigenden Mieten aus dem alten System abzufedern und Leerstände und Miettourismus zu verhindern, c) eine Maastricht-schonende Systematik im geförderten Mietwohnbau durch die Einführung eines Misch-Systems, d) die Senkung des zumutbaren Wohnungsaufwandes – die zweite in dieser Legislaturperiode.
Details
Wohnbeihilfe: eine entscheidende Erleichterung für Menschen mit geringem Einkommen wird durch die neuerliche Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle für die Berechnung der Wohnbeihilfe erreicht. Nach einer Verbesserung ab 1. April 2015 wird die Zumutbarkeitstabelle ab 1. Jänner 2017 neuerlich im Sinne der Wohnungsmiete angepasst. Dies bedeutet, dass noch mehr Menschen durch die Wohnbeihilfe unterstützt werden können.
Beispiel: Alleinerzieherin mit einem Kind, Wohnungsgröße (Salzburg Umgebung) 80m², Einkommen 1.200 € netto (14x), Alimente 250 € (12x), Grundmiete: 500 €, zumutbarer Wohnungsaufwand: 255,75 €, zumutbarer Wohnungsaufwand neu 239,25 Euro, Wohnbeihilfe bis 31.03.2015: 161,75 Euro, bis 31.12.2016: 244,25 Euro, ab 01.01.2017: 260,75 Euro (Verbesserung um + 61%).
Mietensenkung Altförderung: Bei rund 25.500 Wohnungen der gemeinnützigen Bauträger steigen die Mieten durch das System der Wohnbauförderung alt exorbitant an. So kommt es zum skurrilen Zustand, dass teilweise zehn bis 15 Jahre alte Wohnungen leer stehen, weil Mieter*innen sich die hohe Miete nicht mehr leisten können und in neue Wohnungen ziehen. Zusatzeffekt ist, dass die Ausgaben für die Wohnbeihilfe extrem ansteigen. Mit den nun gesetzten Maßnahmen kann ein weiterer Schritt in Richtung einkommensbezogene Miete gemacht werden.
Durch die Konstruktion der Staffelannuität steigt das Mietentgelt aus den Baukosten im alten Förderungssystem exorbitant an. Die Wohnbauabteilung hat im Auftrag von Wohnbaureferent Mayr nun ein Mietensenkungsmodell für diese Wohnungen ausgearbeitet, das auf die ca. 25.500 geförderten Wohnungen der gemeinnützigen Bauträger sowie rund 2.400 weitere private Mietwohnungen anwendbar sein soll. Empfänger*innen dieser Sonderwohnbeihilfe sollen die jeweiligen Mieter*innen sein. Diese bekommen, je nach Lage der Wohnung, die Miete auf einen Referenzwert „heruntergestützt“: Stadt Salzburg 7€, Umlandgemeinden und Bezirke: 6,20-6,80€ . Unter Referenzwert ist die Gesamtmiete abzüglich Betriebskosten und Mehrwertsteuer zu verstehen.
Berechnung ist unterschiedlich bei geförderten Mietwohnungen (der Hauptmietzins wird auf den Referenzwert heruntergestützt) und privaten Mietwohnungen (gilt für alle Wohnungen deren Richtwert eine Miete von 7,45 Euro nicht überschreitet, der maximale Zuschuss beträgt 45 Cent pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche).
Rahmenbedingungen für die Mietensenkung Altförderung wurden festgelegt: a) Überschreitung des festgelegten Referenzwertes und b) Einkommen: maximal 80 Prozent der Einkommensgrenze in der Salzburger Wohnbauförderung 2015. Als Berechnungsgrundlage gilt die förderbare Wohnnutzfläche zum Zeitpunkt der Antragstellung um den Zuschuss. Bei Privatwohnungen gelten sowohl unbefristete, als auch befristete Mietverträge. Der Gesamtaufwand für dieses Mietensenkungsprogramm wird inklusive der Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle nach Berechnungen der Wohnbauabteilung rund 300 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit (bis 2046) betragen.
Eigentumsförderung finanziert und gesichert: Der ursprüngliche Plan der Regierung waren 1.200 Einheiten in der Eigentumsförderung für die Jahre 2015 und 2016 zu fördern. Die Regierung hat sich durch den Ansturm der Bürgerinnen und Bürger auf die neue Wohnbauförderung dazu entschieden, in Summe mehr als 2.000 Anträge zuzusichern. Dies entspricht einer zusätzlichen Förderleistung von mehr als 800 Einheiten gegenüber den Planzahlen. Darüber hinaus wurden zusätzlich 100 Einheiten mit reduzierter Förderung mit Einreichdatum ab 2. August 2016 einmalig ermöglicht.
Die Rückgang der vergangenen Jahre zeigt den dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Errichtungsförderung (2009/159 Einheiten > 2014/14 Einheiten) und Kaufförderung (2009/353 Einheiten > 2014/158 Einheiten). In Abstimmung mit den Regierungsmitgliedern wird die Bedeckung der zusätzlichen Förderung durch Umschichtungen und Einsparungen innerhalb des vorgesehenen Wohnbaubudgets sichergestellt werden.
Darüber hinaus wurde die weitere Vorgehensweise für diesen Bereich ab 2017 festgelegt: 1. Quartal (mögliche Antragstellungen ab 2. Jänner): 100 Fälle in der Errichtungsförderung, 200 Fälle in der Kaufförderung; 2. Quartal (mögliche Antragstellungen ab 3. April): 50 Fälle in der Errichtungsförderung, 100 Fälle in der Kaufförderung; 3. und 4. Quartal (mögliche Antragstellungen 3.7.): 50 Fälle in der Errichtungsförderung, 100 Fälle in der Kaufförderung.
Die Salzburger Landesregierung hält ab 2017 jährlich an den ursprünglichen Planzahlen von 900 neuen Mietwohnungen, 200 Fällen in der Errichtungsförderung, 400 Fällen in der Kaufförderung und 3.500 Fällen in der Sanierungsförderung fest. Als zusätzliche Erleichterung im Sanierungsbereich wird den Antragsteller*innen die Option des vorzeitigen Baubeginns eingeräumt.
Sowohl im Objekt-, als auch im Subjektbereich soll eine Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung nach Baufortschritt vorgesehen werden. Weiters wird festgelegt, dass die Rückzahlungsmodalitäten im Objektbereich (gemeinnützig und gewerblich) wie folgt abgeändert werden: a) der Grundbetrag pro Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche wird als rückzahlbarer Zuschuss mit Fixverzinsung (0,5 % pro Jahr) festgelegt und b) die Zuschläge werden weiterhin als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt.
Die Laufzeit zur Ausfinanzierung erhöht sich damit, liegt jedoch immer noch deutlich unter der Laufzeit des Modells der alten Wohnbauförderung. Für die Mieter*innen ändert sich durch diese Maßnahmen nichts.
Stand September 2016 (http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=57160)
Kontakt
Josef Scheinast, Wohnbausprecher der GRÜNEN im Salzburger Landtag, josef.scheinast(at)gruene.at