Projektportrait: Gemeindewohnungsvergabe
Methode
Ermittlung des Wohnungsbedarfes in der Stadt Salzburg; Erfassung der Wohnungswerber*innen; Entscheidung über die Vergabe der stadteigenen Wohnungen, sowie Vergabe der im Eigentum der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften stehenden Mietwohnungen; Beratung von Wohnungssuchenden; Mitwirkung beim Wohnungstausch.
Details
Laut Wohnungsvergaberichtlinien (GR-Beschluss 1995) werden Wohnungssuchende, welche die Grundvoraussetzungen erfüllen und rechtzeitig (bis 15. April) ihren Antrag vollständig und aktualisiert beim Wohnungsamt abgegeben haben, auf der Dringlichkeitsliste gereiht. Dabei wird das Verhältnis von EU-Bürger*innen (inkl. Flüchtlinge) und Nicht-EU-Bürger*innen in der Stadt Salzburg berücksichtigt und jährlich angepasst. Grundvoraussetzung ist a) das 18. Lebensjahr (außer Alleinstehende mit Kind bzw. Schwangere), b) die letzten 3 Jahre vor Antragstellung ausschließlich in der Stadt wohnhaft oder berufstätig zu sein (inkl. Arbeitslosenzeiten und Kindererziehungszeiten) und c) die Erfüllung der Voraussetzungen des Wohnbauförderungsgesetzes (wie Einkommensgrenzen).
Die Reihung erfolgt nach Punkten 1x/Jahr zum 1. Mai. Gesamtpunkte ergeben sich aus Einkommenspunkten, Überlagspunkten, Sonderpunkten und Wartepunkten. Pro fehlendem Zimmer (im Vergleich zur Zahl der Familienangehörigen) bekommt man 10 Überbelagspunkte, jedoch maximal 40. Sonderpunkte berücksichtigen Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung, Notsituation oder außergewöhnliche Notlage, kein Bad, WC am Gang, alleinstehende Person mit Kind, Schichtarbeitende ohne eigenen Wohnraum, Hausstandsgründung von Personen < 30 Jahre, wenn gemeinsam mit Eltern oder im Studierendenheim wohnend. Pro Jahr bekommt man 5 Wartepunkte, jedoch maximal 20.
Änderungen unterm Jahr werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt (z.B. Umstufung wegen Geburt). Befristet ausgeschlossen aus der Wohnversorgung werden Wohnungssuchende für 3 Jahre, wenn sie a) eine zugewiesene Wohnung ohne triftigen Grund oder zum zweiten Mal ablehnen oder b) eine Wohnung bekommen haben. Wenn mehr als 2 Personen zuziehen, gibt es mindestens 5 Jahre keinen Anspruch auf eine größere Wohnung. Bei außergewöhnlichen Gründen wie wissentlich irreführende Angaben, werden Wohnungssuchende mind. 3 Jahre gesperrt.
Sonderfälle können außerhalb der Punktebewertung im Wohnungsvergabeausschuss beschlossen werden. Im Vorfeld sind Termine von Wohnungssuchenden bei Mandatar*innen möglich.
Bei Neubauten und Generalsanierungsobjekten kann eine Sondervergabe stattfinden, die im Stadtsenat beschlossen wird. (Genauer: https://www.stadt-salzburg.at/internet/wirtschaft_umwelt/bauen/wohnen/wohnungsvergabe/wohnungsansuchen_437921.htm)
Stand April 2017: Dagmar Steiner übernimmt im Mai die Amtsleitung von Franz Eder. Eine Wohnungstauschbörse soll noch 2017 online gehen, um Tauschpartner*innen leichter zu finden.
Kontakt
Wohnungsamt, Saint-Julien-Str. 20: wohnungsamt(at)stadt-salzburg.at, 0662/8072 2268; MO, DI, DO, FR 8:00 - 12:00 Uhr u. MO 13:30 - 16:00 Uhr